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AGB´s des Gesamteuropäischen Studienwerk e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Gesamteuropäischen Studienwerks e.V. (GESW)
für Belegungen von Einzelpersonen, Schulen, Leistungskursen, Vereinen und Verbänden etc. mit und ohne pädagogischer Leistung durch unsere wissenschaftlich-pädagogischen MitarbeiterInnen.
1. Anmeldung
- Terminanfragen erfolgen mündlich, fernmündlich und schriftlich. Wird Übereinkunft erzielt, so erstellt das GESW eine schriftliche Seminar- bzw. Belegungsbestätigung, die in der Regel per Fax, Post oder E-Mail versandt wird. Damit ist die Belegung/Anmeldung rechtsverbindlich.
- Falls für eine Veranstaltung die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird, die Seminarleitung kurzfristig erkrankt oder andere wichtige Gründe vorliegen, behält sich das GESW vor, die Veranstaltung abzusagen. Dies wird den Teilnehmenden umgehend mitgeteilt. Bereits gezahlte Gebühren werden umgehend erstattet.
2. Vertragsbestandteile gemäß Seminar- bzw. Belegungsbestätigung / Leistungsumfang
- An- und Abreise mit Datum und ggf. Uhrzeit
- Anzahl der Teilnehmenden und ggf. der namentlich genannten Referenten
- Erste und letzte einzunehmende Mahlzeit
Preis pro TN-Tag (Tagessatz) bzw. Preis pro TN für die Dauer der Maßnahme
- Rücktrittsbedingungen
- Programminhalte werden zwischen den Verantwortlichen der Belegergruppe sowie den wissenschaft-lich-pädagogischen Mitarbeitenden des GESW vereinbart und in einem Seminarprogramm fixiert.
- Spätestens 14 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn erfolgen Feinabsprachen zur Zusammensetzung des Teilnehmendenkreises (Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Teilnehmenden, Alter, Anschrift etc.)
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeitenden nur für die Durchführung des Seminarprogramms zuständig sind; die Aufsichtspflicht für minderjährigeTeilnehmende geht ausdrücklich nicht auf uns über.
3. Zahlungsmodalitäten
- Bei einer Gruppenbelegung erfolgt die Rechnungslegung während bzw. nach Abschluss der Seminarveranstaltung; der Rechnungsbetrag ist umgehend zu begleichen.
- Bei einer Einzelbelegung ist der Teilnehmendenbeitrag bei Anreise bar zu entrichten.
- Nebenkosten der Belegung (Getränke, Verbrauchsmaterial, Schäden) sind vor der Abreise bar zu entrichten.
4. Rücktritt, Ab- und Ummeldungen
- Wir halten unseren Kunden bis zu 60 Tagen vor Seminarbeginn die Möglichkeit offen, die Teilnehmendenzahl kostenfrei zu reduzieren.
Bei späteren Änderungen gelten folgende Ausfall- bzw. Stornogebühren:
| |
bei
Reduzierung der
TN-Zahlum
20% und mehr |
bei Stornierung der
gesamten
Veranstaltung
|
|
59 – 30 Tage vor
Veranstaltungsbeginn:
|
---
|
10% der
TN-Beiträge |
|
29 – 11 Tage vor
Veranstaltungsbeginn:
|
10% der
ausfallenden TN-Beiträge |
30% der
TN-Beiträge |
|
10 -
1 Tag vor
Veranstaltungsbeginn: |
30% der
ausfallenden TN-Beiträge |
50% der
TN-Beiträge |
| ohne
vorherige Mitteilung: |
50% der
ausfallenden TN-Beiträge |
80% der
TN-Beiträge |
| |
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Falls ein
Nachholtermin im gleichen Kalenderjahr
vereinbart werden kann, rechnen wir die o.a. Stornogebühren in voller Höhe an
|
- bei Studienreisen gelten gesonderte Vereinbarungen, die dann aber auch mit der Seminar- bzw. Belegungsbestätigung/dem Belegungsvertrag gesondert vereinbart werden müssen.
- Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen durch Programmänderungen, vorzeitige Abreise etc., die nicht vorher vereinbart waren, führen nicht zu einer Erstattung von Teilnehmendenbeiträgen bzw. Minderung der Rechnung.
5. Versicherung
- An- und Abreise zum/vom GESW bzw. externen Tagungsort erfolgen auf eigenes Risiko der Teilnehmenden.
- Jede/r Teilnehmende ist für ihren/seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
6. Haftung / Regulierung von Schäden
- Das GESW haftet dem Beleger und seinen Teilnehmenden nur für einen nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Schaden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
- Für Schäden, die von Dritten/durch Dritte verursacht wurden/werden, übernimmt das GESW keine Haftung. Insbesondere übernimmt das GESW keine Haftung bei Schäden, Diebstahl oder sonstigem Verlust von Ausrüstungsgegenständen.
- Für Schäden, die durch den Beleger oder seine Teilnehmenden verursacht worden sind, haften der Beleger und seine Teilnehmenden – unabhängig vom eigenen Verschulden – als Gesamtschuldner.
- Nach Bezug der Gästezimmer meldet der Verantwortliche bzw. der Teilnehmende evtl. Beanstandungen unverzüglich im Seminarbüro.
- Nach Ende der Veranstaltung führt die Hausorganisation eine Zimmerabnahme durch.
- Gästezimmer, Flure, Freizeit und Speiseräume sowie das Seminargebäude sind nikotinfreie Zonen;
- Rauchern stehen der Partykeller, die Clubräume oder die frische Luft zur Verfügung. (Vor jedem Hauseingang sind Aschenbecher angebracht, bitte benutzen Sie diese auch.)
7. Hausordnung
- Wir möchten Sie nun mit unserer Hausordnung vertraut machen, um einen reibungslosen und für alle Gäste angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten.
- Bitte beachten Sie folgende einzuhaltende Zeiten
- Zimmerlautstärke im ganzen Haus ab 22.00 Uhr
- Ausschank im Partykeller bis 23.00 Uhr
- Öffnung des Partykellers bis 23.00 Uhr
( Ausnahmen nur nach Absprache mit dem Lehrpersonal)
- Absolute Ruhe auf dem Gelände ab 22.00 Uhr
Bitte achten Sie auf letzteres besonders genau, damit sich die Anwohner nicht in ihrer Ruhe gestört fühlen.
- Die Küche erwartet Sie zu folgenden Essenszeiten:
- Frühstück 08.30 Uhr
- Mittagessen 12.30 Uhr
- Nachmittagskaffee 14.30 Uhr
- Abendessen 18.30.Uhr
Bitte halten Sie diese Zeiten pünktlich ein und geben Sie ihr Geschirr nach den Mahlzeiten wieder an der Essensausgabe ab.
- Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie für den Ausschank im Partykeller selbst verantwortlich sind. Die Teilnehmenden tragen die Getränkeentnahmen aus dem Kühlschrank in eine Liste ein und bezahlen erst zum Ende des Seminars im Seminarbüro.
- Bei Schülergruppen, die keinen Alkohol zu sich nehmen sollen, erfolgt die Getränkeversorgung durch die beiden Getränkeautomaten. (Im Partykeller und im Freizeitraum) Stellen Sie ihr Leergut bitte in die dafür bereitgestellten Kisten.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Zimmern ist nicht gestattet.
- Stereoanlagen oder ähnliche Geräte dürfen nur in den Klubräumen und im Partykeller benutzt werden.
- Bitte melden Sie entstandene Schäden am Mobiliar der Zimmer oder des Hauses unverzüglich im Seminarbüro.
8. Jugendschutz
- Für Veranstaltungen mit Teilnehmenden unter 18 Jahren gelten die deutschen
Jugendschutzbestimmungen bzw. die Bestimmungen des Gastlandes, sofern diese enger gefasst sind.
9. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise
- Das Mitbringen von Tieren aller Art ist grundsätzlich untersagt.
- Die vom GESW erfassten Teilnehmendendaten werden ausschließlich für den internen Gebrauch verwendet und unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Das GESW behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung/Regelungen von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Das kann ein Hausverbot für einzelne Teilnehmende ebenso sein, wie auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Eine Rückerstattung von TN-Beiträgen findet in diesem Fall nicht statt.
- Die AGB sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
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