{"id":259,"date":"2010-09-29T17:35:41","date_gmt":"2010-09-29T15:35:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gesw.de\/?page_id=259"},"modified":"2024-09-04T18:03:58","modified_gmt":"2024-09-04T16:03:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gesw.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h3 style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #008000;\"><strong><a style=\"color: #008000;\" href=\"https:\/\/www.gesw.de\/uploads\/AGB-23.08.2024-geprueft-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unsere AGB als PDF<\/a><\/strong><\/span><\/h3>\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a0 \u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des GESW e.V.<\/h3>\n<p><strong><u> I. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die zwischen dem Gesamteurop\u00e4isches Studienwerk e.V. \u2011 nachfolgend bezeichnet als GESW \u2013 und seinen Kunden abgeschlossen werden und \u00fcberwiegend die Erbringung von Seminar-, Tagungs- und Unterkunftsleistungen an den Kunden zum Gegen\u00adstand haben.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GESW ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist und GESW dem nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> II. Abschluss des Vertrages<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Angebote des GESW \u00fcber die Erbringung von Seminar-, Tagungs- und Unterkunftsleistungen (einzeln und zusammenfassend bezeichnet als \u201eLeistungen\u201c) sind freibleibend, stellen also eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages \u00fcber die Erbringung von Leistungen (nachfolgend bezeichnet als \u201eVertrag\u201c) an das GESW abzugeben. Die freibleibenden Angebote des GESW richten sich unter anderem an Einzelpersonen, Schulen, Leistungskurse, Jugendorganisationen, Vereine und Verb\u00e4nde.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Angebote des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit dem GESW k\u00f6nnen m\u00fcndlich, fernm\u00fcndlich oder schriftlich erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>S\u00e4mtliche, insbesondere auch durch Mitarbeitende des GESW aufgenommene Angebote auf Abschluss des Vertrages werden ausschlie\u00dflich durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des GESW wirksam, die auch in einer Seminar- oder Belegungsbest\u00e4tigung enthalten sein kann.<strong><u><br \/>\n<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u>III. Pflichten des GESW<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das GESW hat die in der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung bezeichneten Leistungen zu erbringen. In der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung sind in der Regel folgende Informationen enthalten:\n<ul>\n<li>Das An- und Abreisedatum und ggf. Uhrzeit<\/li>\n<li>Die Anzahl der Teilnehmenden und ggf. der namentlich genannten Referent*innen<\/li>\n<li>Die erste und die letzte einzunehmende Mahlzeit unter Angabe des Preises pro Teilnehmertag (TN-Tag) bzw. des Preises pro Teilnehmer f\u00fcr die Dauer des Vertrages.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Die Programminhalte werden zwischen dem Kunden sowie dem GESW vereinbart und in einem Seminarprogramm festgehalten.<\/li>\n<li>Etwaig notwendige Feinabsprachen erfolgen sp\u00e4testens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, um die Zusammensetzung des Teilnehmendenkreises (Anzahl der weiblichen bzw. m\u00e4nnlichen Teilnehmenden, Alter, etc.) abzustimmen.<\/li>\n<li>Das GESW ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die nicht in der schriftlichen Auftrags\u00adbest\u00e4tigung vom GESW oder in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aufgef\u00fchrt sind; namentlich ist das GESW insbesondere nicht verpflichtet, nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbarte Unterlagen herauszugeben, Informationen zu erteilen oder die Aufsichtspflicht \u00fcber minderj\u00e4hrige Teilnehmende des Kunden zu \u00fcbernehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> IV. Pflichten des Kunden<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die An- und Abreise vom Kunden und seinen Teilnehmenden zum\/vom GESW bzw. zum\/vom externen Tagungsort erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Der Kunde und seine Teilnehmenden sind f\u00fcr ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Vertragspreis auf Basis des vereinbarten Teilnehmendenbeitrages (\u201eTN-Beitrag\u201c) ohne Abzug von Spesen wie folgt zu bezahlen:<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Bei einer Gruppenbelegung erfolgt die Rechnungsstellung w\u00e4hrend bzw. nach Abschluss der Seminarveranstaltung; der Rechnungsbetrag ist umgehend, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) Bei einer Einzelbelegung ist der TN-Beitrag bei Anreise bar zu entrichten.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Etwaige Nebenkosten der Belegung (wie Getr\u00e4nke und Verbrauchsmaterialen) sind vor der Abreise bar im Seminarb\u00fcro zu bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Kunde und die zu ihm geh\u00f6renden Teilnehmenden haben die Gegenst\u00e4nde, die seinem Zugriff unterliegen, sorgsam zu behandeln. Der Kunde hat seine zu ihm geh\u00f6renden Teilnehmenden entsprechend zu verpflichten. Etwaige Beanstandungen an den G\u00e4stezimmern sind vom Kunden unverz\u00fcglich nach Bezug des G\u00e4stezimmers im Seminarb\u00fcro des GESW zu melden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li>Treten w\u00e4hrend des Aufenthalts Sch\u00e4den am Mobiliar der Zimmer oder des Hauses auf, so sind diese vom Kunden unverz\u00fcglich im Seminarb\u00fcro zu melden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li>Der Kunde verpflichtet sich daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass er und seine Teilnehmenden folgende Regeln der Hausordnung einhalten:<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Die G\u00e4stezimmer, Flure, Freizeit- und Speiser\u00e4ume sowie das Seminargeb\u00e4ude sind nikotinfreie Zonen; in diesen Bereichen ist das Rauchen verboten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) Geraucht werden darf im Partykeller und an der frischen Luft. Dabei sind die zur Verf\u00fcgung gestellten Aschenbecher zu benutzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">c) Ab 22:00 Uhr ist es im gesamten Geb\u00e4ude untersagt, die Zimmerlautst\u00e4rke zu \u00fcberschreiten. Au\u00dferhalb des Geb\u00e4udes ist ab 22:00 Uhr absolute Ruhe einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">d) in Ausschank im Partykeller ist bis 23:00 Uhr gestattet. Weitergehende Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit den zust\u00e4ndigen Mitarbeitenden des GESW m\u00f6glich. F\u00fcr den Ausschank im Partykeller ist der Kunde selbst verantwortlich, indem die Getr\u00e4nkeentnahmen aus dem K\u00fchlschrank selbst- und vollst\u00e4ndig in die bereit gestellte Liste eingetragen werden. Die verzehrten Getr\u00e4nke sind gem\u00e4\u00df Ziffer IV. 3. vor der Abreise im Seminarb\u00fcro zu bezahlen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">e) Eine Essensausgabe findet nur zu den Essenszeiten statt. Die Ausgabe des Fr\u00fchst\u00fccks erfolgt von 08:30 Uhr bis 09:00 Uhr, die Ausgabe des Mittagessens von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr, die Ausgabe des Nachmittagskaffees von 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr und die Ausgabe des Abendessen von 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr. Das Geschirr ist nach Einnahme der Mahlzeiten wieder am Ort der Essensausgabe abzugeben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">f) Bei Sch\u00fclergruppen, die keinen Alkohol zu sich nehmen d\u00fcrfen, erfolgt die Getr\u00e4nkeversorgung durch die beiden Getr\u00e4nkeautomaten, die sich im Partykeller und im Freizeitraum befinden. Das Leergut ist bitte in die daf\u00fcr bereitgestellten Kisten zu stellen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">g) Der Verzehr von Speisen und Getr\u00e4nken auf den Zimmern ist nicht gestattet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">h) Stereoanlagen oder \u00e4hnliche Ger\u00e4te d\u00fcrfen nur in den Clubr\u00e4umen und im Partykeller benutzt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">i) Das Mitbringen von Tieren aller Art ist untersagt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">j) Der Kunde hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass er und seine Teilnehmenden bei der nach Ende der Veranstaltung stattfindenden Zimmerabnahme anwesend sind.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>Das GESW beh\u00e4lt sich vor, bei schwerwiegenden schuldhaften Verst\u00f6\u00dfen gegen die Hausordnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Das kann ein Hausverbot f\u00fcr einzelne Teilnehmende ebenso zur Folge haben wie auch eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Vertrages. Eine R\u00fcckerstattung des Vertragspreises findet in diesem Fall nicht statt.<strong><u><br \/>\n<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> V. K\u00fcndigung, Umbuchungen und Stornierungen<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Falls f\u00fcr eine Veranstaltung die Mindestteilnehmendenzahl, soweit eine solche im Angebot vom GESW angegeben ist, nicht erreicht wird oder die Seminarleitung kurzfristig erkrankt oder im Falle h\u00f6herer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen), beh\u00e4lt sich das GESW vor, den Vertrag zu k\u00fcndigen. Das K\u00fcndigungsrecht kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl vom GESW nur bis zu 20 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung bei einer Veranstaltung von mehr als 6 Tagen, oder bis zu 7 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung bei einer Veranstaltung von mindestens 2 und weniger als 6 Tagen oder bis zu 2 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung bei einer Veranstaltung von weniger als 2 Tagen ausge\u00fcbt werden, in den \u00fcbrigen F\u00e4llen nur unverz\u00fcglich nach Kenntnis vom K\u00fcndigungsgrund. Die K\u00fcndigungserkl\u00e4rung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktm\u00f6glichkeit versandt werden. Bereits gezahlte Anzahlungen werden umgehend erstattet. Weitere Anspr\u00fcche gegen das GESW, insbesondere auf Ersatz von Reise- und \u00dcbernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Kunde ist berechtigt, bis zu 60 Kalendertage vor Beginn der Leistungserbringung die Teilnehmendenzahl kostenfrei zu reduzieren oder zu stornieren. Bei sp\u00e4teren \u00c4nderungen gelten folgende Ausfall- bzw. Stornogeb\u00fchren:<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) <strong>bei Reduzierung der Teilnehmendenzahl (TN-Zahl) bis zu 20%:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li><strong>59-30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:<\/strong> keine<\/li>\n<li><strong>29-11 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:<\/strong> 20% der ausfallenden TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li><strong>10 \u2013 1 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: <\/strong>30% der ausfallenden TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li><strong>ohne vorherige Mitteilung:<\/strong> 50% der ausfallenden TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>b) bei einer Reduzierung von mehr als 20% oder einer Stornierung der gesamten Leistungen:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li><strong>60 Kalendertage und mehr: keine<\/strong><\/li>\n<li><strong>59-30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: <\/strong>10% der TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li><strong>29-11 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: <\/strong>30% der TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li><strong>10 \u2013 1 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: <\/strong>50% der TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<li><strong>ohne vorherige Mitteilung:<\/strong> 80% der TN-Beitr\u00e4ge<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><\/li>\n<li>Falls ein Nachholtermin in demselben Kalenderjahr vereinbart werden kann, rechnet das GESW die in Ziffer V.2. angegebenen Stornogeb\u00fchren bei Abschluss des neuen Vertrages an. <strong><br \/>\n<\/strong><\/li>\n<li>Die Regelungen Ziffer V.2. gelten nicht bei Veranstaltungen, die an einem anderen Ort als am Sitz des GESW stattfinden. Bei solchen Veranstaltungen gelten gesonderte Vereinbarungen, die mit dem Vertrag gesondert schriftlich vereinbart werden m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Im Rahmen der Durchf\u00fchrung des Vertrages durch den Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen durch Programm\u00e4nderungen, vorzeitige Abreise etc., die nicht vorher vereinbart waren oder die nicht auf einem Verhalten des GESW beruhen, f\u00fchren nicht zu einer Erstattung von Teilnehmendenbeitr\u00e4gen bzw. Minderung des Vertragspreises.<strong><u><br \/>\n<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> VI. Haftung<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das GESW haftet dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen und nur f\u00fcr einen nachweislich entstandenen Schaden, der auf ein schuldhaftes Verhalten des GESW und seiner handelnden Personen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Eine pers\u00f6nliche Inanspruchnahme der Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitenden, Vertreter und\/oder Erf\u00fcllungsgehilfen des GESW wegen der Verletzung dem GESW obliegender vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Die Haftung des Kunden und seiner Teilnehmenden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u>VII. Schriftform<\/u><\/strong><u>\u00a0<\/u><\/p>\n<p>Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenh\u00e4ndigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Die Einhaltung der Textform gen\u00fcgt zur Wahrung der Schriftform.<\/p>\n<p><strong><u>VIII. Allgemeine Vertragsgrundlagen<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die vertraglichen und au\u00dfer\u00advertraglichen Rechts\u00adbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sowie die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.<\/li>\n<li>Zust\u00e4ndig f\u00fcr alle aus dem Vertrag mit dem Kunden resultierenden Anspr\u00fcche sind die f\u00fcr Vlotho zust\u00e4ndigen Gerichte, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im \u00dcbrigen wirksam.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> IX. Hinweise nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz<\/u><\/strong><strong><u><br \/>\n<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Das GESW ist \u00a0nicht dazu bereit und auch nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine f\u00fcr das GESW zust\u00e4ndige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes \u2013 Zentrum f\u00fcr Schlichtung e.V., Stra\u00dfburger Str. 8, 77694 Kehl, <a href=\"http:\/\/www.universalschlichtungsstelle.de\">www.universalschlichtungsstelle.de<\/a>. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das GESW nicht bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n<p>Stand: 23.08.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere AGB als PDF \u00a0 \u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des GESW e.V. I. 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