{"id":4384,"date":"2023-07-03T16:17:58","date_gmt":"2023-07-03T14:17:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gesw.de\/?p=4384"},"modified":"2023-07-09T16:24:42","modified_gmt":"2023-07-09T14:24:42","slug":"rechtsstaatlichkeit-in-der-eu-als-hoechstes-gut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gesw.de\/index.php\/2023\/07\/03\/rechtsstaatlichkeit-in-der-eu-als-hoechstes-gut\/","title":{"rendered":"Rechtsstaatlichkeit in der EU als h\u00f6chstes Gut"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Dr. Gerhard Sch\u00fcsselbauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vehementen Diskussionen um die Asylrechtsreform in der EU in den letzten Monaten und in diesen Tagen zeigen, dass eine funktionierende Rechtsgemeinschaft der Kern der EU als supranationalem Staatenverbund ist. Das EU-Recht steht dabei \u00fcber dem nationalen Einzelrecht, nicht jedoch \u00fcber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Charta der Grundrechte der EU kodifiziert dabei als Pendant zum Grundgesetz die Grundrechte und Menschenrechte innerhalb der Europ\u00e4ischen Union. Dazu z\u00e4hlt selbstverst\u00e4ndlich auch das Recht auf Asyl und Schutz.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Die Fokussierung auf das Rechtssystem und die Unumst\u00f6\u00dflichkeit der Rechtsstaatlichkeit (rule of law) muss verdeutlichen, dass die EU viel mehr ist als nur eine nationalstaatliche, politische Interessengemeinschaft oder der Binnenmarkt, der unseren Wohlstand sichern soll. Sie ist im Kern eine Rechtsgemeinschaft, basierend auf einem v\u00f6lkerrechtsverbindlichen Ordnungssystem zwischen Nationalstaaten. Damit erhebt die EU eine der gr\u00f6\u00dften Errungenschaften der Zivilisation zu ihrem Wesenskern sui generis. Ohne Rechtsstaat gibt es keine Demokratie, siehe Russland!<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignright size-full\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"384\" height=\"511\" src=\"https:\/\/www.gesw.de\/uploads\/grafik.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-4386\" srcset=\"https:\/\/www.gesw.de\/uploads\/grafik.png 384w, https:\/\/www.gesw.de\/uploads\/grafik-225x300.png 225w\" sizes=\"auto, (max-width: 384px) 100vw, 384px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\"><br><strong>Die Warschauer Syrena (Meerjungfrau) als Symbol f\u00fcr die Verteidigung von Recht, Unabh\u00e4ngigkeit und Freiheit, eigenes Foto.<\/strong><\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n<p>Die permanenten Auseinandersetzungen mit Polen und Ungarn umfassen daher wesentliche Aspekte des \u00fcber Jahrhunderte gewachsenen Rechtsverst\u00e4ndnisses in Europa, das in den letzten hundert Jahren einschneidende Erfahrungen mit totalit\u00e4ren Regimen machen musste. Im Mittelpunkt stehen die auf der Rechenschaftspflicht beruhenden, demokratischen und pluralistischen Gesetzgebungsverfahren, Rechtssicherheit, Verbot der willk\u00fcrlichen Aus\u00fcbung exekutiver Gewalt, wirksamer Rechts- und Grundrechtsschutz sowie gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung von Ma\u00dfnahmen der Exekutive durch unabh\u00e4ngige und unparteiische Gerichte. Gewaltenteilung und die Gleichheit vor dem Gesetz sind Grundbedingungen des Staatsrechtsverst\u00e4ndnisses.<\/p>\n\n\n\n<p>Die EU wird vielfach mit einem funktionierenden Binnenmarkt gleichgesetzt und ihre Substanz auf \u00f6konomische Aspekte reduziert. Wie soll jedoch mit Mitgliedstaaten verfahren werden, die offenkundig gegen elementarste Prinzipien der Gewaltenteilung und der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit versto\u00dfen? In einer Reihe der EU-Staaten finden wir gravierende M\u00e4ngel, die vor allem darauf abzielen, die Balance zwischen Exekutive und Judikative zugunsten ersterer zu verschieben. Genau diese Kernaspekte der Rechtsstaatlichkeit muss der Europ\u00e4ische Gerichtshof EuGH nun mit finanziellen Sanktionen und dem Einfrieren von EU-F\u00f6rdergeldern gegen\u00fcber Polen und Ungarn durchsetzen. Sonst drohen die Grundfeste der EU nachhaltig zu erodieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entwicklungen in Polen und Ungarn zeigen: Will man ein Land vollst\u00e4ndig mit pseudo-demokratischen Mitteln kontrollieren, dann muss die Regierung insbesondere die klassischen Medien kontrollieren und den Meinungspluralismus eind\u00e4mmen sowie vor allem die Unabh\u00e4ngigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen untergraben. Daher haben einige nationalkonservative und populistische Regierungen sehr gut gelernt, worauf es hierbei ankommt und wie schwach die Sanktionsmechanismen der EU sind und bislang kaum eine abschreckende Wirkung entfalten. Nicht nur Polen mit dem Gespann Kaczy\u0144ski\/Morawiecki und Ungarn mit Viktor Orb\u00e1n als Ministerpr\u00e4sidenten an der Spitze machen keinen Hehl daraus, den Weg in die \u201eilliberale\u201c Demokratie zu forcieren. Auch in Italien gibt es \u00e4u\u00dferst bedenkliche Entwicklungen, insbesondere was die Abkehr von solidarischen Prinzipien und der klaren Betonung nationaler Interessen, insbesondere in der Migrationspolitik, anbetrifft.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Konstruktionsproblem der EU besteht im Aufbau wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Das sind im Grunde genommen schon altbekannte Lehren aus der Schuldenkrise und dem Bailout hochverschuldeter Staaten durch den Europ\u00e4ischen Stabilit\u00e4tsmechanismus. Die Theorie der (\u00f6konomischen) Anreize (incentives) legt nahe, dass es keinen Anreiz gibt, sich der Mehrheit in einem supranationalen Staatenverbund zu beugen, wenn man keine wirklichen Strafen bef\u00fcrchten muss. Verschlimmert wird diese Tatsache noch durch Vetorechte der EU-L\u00e4nder bei Entscheidungen von strategischer Bedeutung in der EU-Politik. Eine klare \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtsstaatlichkeit vor Auszahlung von Finanzmitteln aus dem Corona-Wiederaufbaufonds NextGenerationEU (750 Mrd. \u20ac) sowie dem \u00fcber sieben Jahre laufenden und ca. 1,7 Billionen Euro umfassenden EU-Haushaltsrahmen ist Grundvoraussetzung f\u00fcr die weitere Zusammenarbeit des Staatenverbundes der EU-L\u00e4nder. Ein weiteres Problem stellt die Wirksamkeit des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 7 EUV dar. Dieses an sich starke Instrument kann nur dann seine abschreckende Wirkung entfalten, wenn tats\u00e4chlich effektive Ma\u00dfnahmen zur St\u00e4rkung der Unabh\u00e4ngigkeit des Justizwesens und zum Medienpluralismus sowie zur Korruptionsbek\u00e4mpfung durchgesetzt werden k\u00f6nnen. Ein weiterer schwerwiegender Aspekt liegt im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen supranationalem Interesse und nationalstaatlichen Entwicklungen. Sehr leicht neigen nationalstaatliche Regierungen dazu, Br\u00fcssel und die EU als \u201eMoloch\u201c abzustempeln, um die W\u00e4hlergunst in ihren L\u00e4ndern zu gewinnen. Das einfache \u201eS\u00fcndenbockschema\u201c funktioniert perfekt durch gezielte Desinformation und populistische Deutungshoheit der ver\u00f6ffentlichten Meinungen. Gerade die Asyl- und Migrationspolitik sind daf\u00fcr Paradebeispiele. So lassen sich gro\u00dfe Teile der Bev\u00f6lkerung leicht durch das \u201eWir-gegen-Andere-Schema\u201c instrumentalisieren. Es ist daher die gro\u00dfe Herausforderung f\u00fcr die Zivilgesellschaft in den jeweiligen L\u00e4ndern, sich dem entgegenzustellen und sich entschieden der Erosion der Herrschaft des Rechts zu widersetzen. Die EU muss vor allem eine fest verankerte, glaubw\u00fcrdige und unumst\u00f6\u00dfliche Rechtsgemeinschaft darstellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dr. Gerhard Sch\u00fcsselbauer Die vehementen Diskussionen um die Asylrechtsreform in der EU in den letzten Monaten und in diesen Tagen zeigen, dass eine funktionierende Rechtsgemeinschaft der Kern der EU als supranationalem Staatenverbund ist. Das EU-Recht steht dabei \u00fcber dem nationalen Einzelrecht, nicht jedoch \u00fcber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 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