AGB

Unsere AGB als PDF

   Allgemeine Geschäftsbedingungen des GESW e.V.

I. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Gesamteuropäisches Studienwerk e.V. ‑ nachfolgend bezeichnet als GESW – und seinen Kunden abgeschlossen werden und überwiegend die Erbringung von Seminar-, Tagungs- und Unterkunftsleistungen an den Kunden zum Gegen­stand haben.
  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GESW ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und GESW dem nicht ausdrücklich widerspricht.
  1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Abschluss des Vertrages

  1. Die Angebote des GESW über die Erbringung von Seminar-, Tagungs- und Unterkunftsleistungen (einzeln und zusammenfassend bezeichnet als „Leistungen“) sind freibleibend, stellen also eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Leistungen (nachfolgend bezeichnet als „Vertrag“) an das GESW abzugeben. Die freibleibenden Angebote des GESW richten sich unter anderem an Einzelpersonen, Schulen, Leistungskurse, Jugendorganisationen, Vereine und Verbände.
  1. Angebote des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit dem GESW können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
  1. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeitende des GESW aufgenommene Angebote auf Abschluss des Vertrages werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des GESW wirksam, die auch in einer Seminar- oder Belegungsbestätigung enthalten sein kann.

III. Pflichten des GESW

  1. Das GESW hat die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen zu erbringen. In der schriftlichen Auftragsbestätigung sind in der Regel folgende Informationen enthalten:
    • Das An- und Abreisedatum und ggf. Uhrzeit
    • Die Anzahl der Teilnehmenden und ggf. der namentlich genannten Referent*innen
    • Die erste und die letzte einzunehmende Mahlzeit unter Angabe des Preises pro Teilnehmertag (TN-Tag) bzw. des Preises pro Teilnehmer für die Dauer des Vertrages.
  2. Die Programminhalte werden zwischen dem Kunden sowie dem GESW vereinbart und in einem Seminarprogramm festgehalten.
  3. Etwaig notwendige Feinabsprachen erfolgen spätestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, um die Zusammensetzung des Teilnehmendenkreises (Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Teilnehmenden, Alter, etc.) abzustimmen.
  4. Das GESW ist nicht zu Leistungen verpflichtet, die nicht in der schriftlichen Auftrags­bestätigung vom GESW oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind; namentlich ist das GESW insbesondere nicht verpflichtet, nicht ausdrücklich schriftlich vereinbarte Unterlagen herauszugeben, Informationen zu erteilen oder die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende des Kunden zu übernehmen.

IV. Pflichten des Kunden

  1. Die An- und Abreise vom Kunden und seinen Teilnehmenden zum/vom GESW bzw. zum/vom externen Tagungsort erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Der Kunde und seine Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Vertragspreis auf Basis des vereinbarten Teilnehmendenbeitrages („TN-Beitrag“) ohne Abzug von Spesen wie folgt zu bezahlen:

a) Bei einer Gruppenbelegung erfolgt die Rechnungsstellung während bzw. nach Abschluss der Seminarveranstaltung; der Rechnungsbetrag ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auszugleichen.

b) Bei einer Einzelbelegung ist der TN-Beitrag bei Anreise bar zu entrichten.

  1. Etwaige Nebenkosten der Belegung (wie Getränke und Verbrauchsmaterialen) sind vor der Abreise bar im Seminarbüro zu bezahlen.
  1. Der Kunde und die zu ihm gehörenden Teilnehmenden haben die Gegenstände, die seinem Zugriff unterliegen, sorgsam zu behandeln. Der Kunde hat seine zu ihm gehörenden Teilnehmenden entsprechend zu verpflichten. Etwaige Beanstandungen an den Gästezimmern sind vom Kunden unverzüglich nach Bezug des Gästezimmers im Seminarbüro des GESW zu melden.
  1. Treten während des Aufenthalts Schäden am Mobiliar der Zimmer oder des Hauses auf, so sind diese vom Kunden unverzüglich im Seminarbüro zu melden.
  1. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass er und seine Teilnehmenden folgende Regeln der Hausordnung einhalten:

a) Die Gästezimmer, Flure, Freizeit- und Speiseräume sowie das Seminargebäude sind nikotinfreie Zonen; in diesen Bereichen ist das Rauchen verboten.

b) Geraucht werden darf im Partykeller und an der frischen Luft. Dabei sind die zur Verfügung gestellten Aschenbecher zu benutzen.

c) Ab 22:00 Uhr ist es im gesamten Gebäude untersagt, die Zimmerlautstärke zu überschreiten. Außerhalb des Gebäudes ist ab 22:00 Uhr absolute Ruhe einzuhalten.

d) in Ausschank im Partykeller ist bis 23:00 Uhr gestattet. Weitergehende Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit den zuständigen Mitarbeitenden des GESW möglich. Für den Ausschank im Partykeller ist der Kunde selbst verantwortlich, indem die Getränkeentnahmen aus dem Kühlschrank selbst- und vollständig in die bereit gestellte Liste eingetragen werden. Die verzehrten Getränke sind gemäß Ziffer IV. 3. vor der Abreise im Seminarbüro zu bezahlen.

e) Eine Essensausgabe findet nur zu den Essenszeiten statt. Die Ausgabe des Frühstücks erfolgt von 08:30 Uhr bis 09:00 Uhr, die Ausgabe des Mittagessens von 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr, die Ausgabe des Nachmittagskaffees von 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr und die Ausgabe des Abendessen von 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr. Das Geschirr ist nach Einnahme der Mahlzeiten wieder am Ort der Essensausgabe abzugeben.

f) Bei Schülergruppen, die keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, erfolgt die Getränkeversorgung durch die beiden Getränkeautomaten, die sich im Partykeller und im Freizeitraum befinden. Das Leergut ist bitte in die dafür bereitgestellten Kisten zu stellen.

g) Der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Zimmern ist nicht gestattet.

h) Stereoanlagen oder ähnliche Geräte dürfen nur in den Clubräumen und im Partykeller benutzt werden.

i) Das Mitbringen von Tieren aller Art ist untersagt.

j) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er und seine Teilnehmenden bei der nach Ende der Veranstaltung stattfindenden Zimmerabnahme anwesend sind.

  1. Das GESW behält sich vor, bei schwerwiegenden schuldhaften Verstößen gegen die Hausordnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Das kann ein Hausverbot für einzelne Teilnehmende ebenso zur Folge haben wie auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Eine Rückerstattung des Vertragspreises findet in diesem Fall nicht statt.

V. Kündigung, Umbuchungen und Stornierungen

  1. Falls für eine Veranstaltung die Mindestteilnehmendenzahl, soweit eine solche im Angebot vom GESW angegeben ist, nicht erreicht wird oder die Seminarleitung kurzfristig erkrankt oder im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen), behält sich das GESW vor, den Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl vom GESW nur bis zu 20 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung bei einer Veranstaltung von mehr als 6 Tagen, oder bis zu 7 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung bei einer Veranstaltung von mindestens 2 und weniger als 6 Tagen oder bis zu 2 Tage vor dem ersten Tag der Veranstaltung bei einer Veranstaltung von weniger als 2 Tagen ausgeübt werden, in den übrigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntnis vom Kündigungsgrund. Die Kündigungserklärung muss in Textform an eine der vom Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeit versandt werden. Bereits gezahlte Anzahlungen werden umgehend erstattet. Weitere Ansprüche gegen das GESW, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  1. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 60 Kalendertage vor Beginn der Leistungserbringung die Teilnehmendenzahl kostenfrei zu reduzieren oder zu stornieren. Bei späteren Änderungen gelten folgende Ausfall- bzw. Stornogebühren:

a) bei Reduzierung der Teilnehmendenzahl (TN-Zahl) bis zu 20%:

    • 59-30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine
    • 29-11 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der ausfallenden TN-Beiträge
    • 10 – 1 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der ausfallenden TN-Beiträge
    • ohne vorherige Mitteilung: 50% der ausfallenden TN-Beiträge

b) bei einer Reduzierung von mehr als 20% oder einer Stornierung der gesamten Leistungen:

    • 60 Kalendertage und mehr: keine
    • 59-30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der TN-Beiträge
    • 29-11 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der TN-Beiträge
    • 10 – 1 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der TN-Beiträge
    • ohne vorherige Mitteilung: 80% der TN-Beiträge
  1. Falls ein Nachholtermin in demselben Kalenderjahr vereinbart werden kann, rechnet das GESW die in Ziffer V.2. angegebenen Stornogebühren bei Abschluss des neuen Vertrages an.
  2. Die Regelungen Ziffer V.2. gelten nicht bei Veranstaltungen, die an einem anderen Ort als am Sitz des GESW stattfinden. Bei solchen Veranstaltungen gelten gesonderte Vereinbarungen, die mit dem Vertrag gesondert schriftlich vereinbart werden müssen.
  3. Im Rahmen der Durchführung des Vertrages durch den Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen durch Programmänderungen, vorzeitige Abreise etc., die nicht vorher vereinbart waren oder die nicht auf einem Verhalten des GESW beruhen, führen nicht zu einer Erstattung von Teilnehmendenbeiträgen bzw. Minderung des Vertragspreises.

VI. Haftung

  1. Das GESW haftet dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen und nur für einen nachweislich entstandenen Schaden, der auf ein schuldhaftes Verhalten des GESW und seiner handelnden Personen zurückzuführen ist.
  1. Eine persönliche Inanspruchnahme der Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitenden, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des GESW wegen der Verletzung dem GESW obliegender vertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen.
  1. Die Haftung des Kunden und seiner Teilnehmenden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

VII. Schriftform 

Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Die Einhaltung der Textform genügt zur Wahrung der Schriftform.

VIII. Allgemeine Vertragsgrundlagen

  1. Für die vertraglichen und außer­vertraglichen Rechts­beziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, mit Ausnahme der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sowie die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
  2. Zuständig für alle aus dem Vertrag mit dem Kunden resultierenden Ansprüche sind die für Vlotho zuständigen Gerichte, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

IX. Hinweise nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz

Das GESW ist  nicht dazu bereit und auch nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine für das GESW zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.universalschlichtungsstelle.de. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das GESW nicht bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 23.08.2024