Dr. Gerhard Schüsselbauer
Die vehementen Diskussionen um die Asylrechtsreform in der EU in den letzten Monaten und in diesen Tagen zeigen, dass eine funktionierende Rechtsgemeinschaft der Kern der EU als supranationalem Staatenverbund ist. Das EU-Recht steht dabei über dem nationalen Einzelrecht, nicht jedoch über dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Charta der Grundrechte der EU kodifiziert dabei als Pendant zum Grundgesetz die Grundrechte und Menschenrechte innerhalb der Europäischen Union. Dazu zählt selbstverständlich auch das Recht auf Asyl und Schutz.