Rechtsstaatlichkeit – der Kern der EU als supranationalem Staatenverbund

Die EU ist viel mehr als nur eine nationalstaatliche Interessengemeinschaft oder der Binnenmarkt, der Lieferengpässe überwinden soll. Sie ist im Kern eine Rechtsgemeinschaft, basierend auf einem völkerrechtsverbindlichen Ordnungssystem und unumstößlichen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zwischen Nationalstaaten. Damit erhebt die EU eine der größten Errungenschaften der Zivilisation zu ihrem Wesenskern sui generis. Die permanenten Auseinandersetzungen mit Polen und Ungarn umfassen daher wesentliche Aspekte des über Jahrhunderte gewachsenen Rechtsverständnisses in Europa, das in den letzten hundert Jahren ausgeprägte Erfahrungen mit totalitären Regimen machen musste.

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